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Die AGB unserer EventLocation Schlössle im Schwarzwald

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Blockhäuser, Ferienhäuser, Schlössle und Events der GFT Gruppe


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, gelten für alle Mietobjekte und Veranstaltungen/Events der GFT RaumZeit GmbH.


§ 1. Geltung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die für unter anderem nachfolgenden zur Anmietung stehenden Gebäude und Wohnungen: Flößerhaus-Blockhaus, Köhlerhaus-Blockhütte, Schlössle – Die EventGaststätte, Haus Johann, Haus Ludwig, Fewo Stefan, Fewo Kinzigblick sowie weitere der im Eigentum stehenden Gebäuden der GFT Gruppe. Die Überlassung dient zur Beherbergung bzw. allgemeinen Nutzung der Räumlichkeiten (so wie bei der Buchung des jeweiligen Tarifes festgelegten Nutzungsart) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers. Die Leistungen des Anbieters beruhen sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung des jeweiligen Objektes/Wohnung. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gebäude und Räume ist absolut unzulässig. Eine Nutzung zu anderen als für die im Vorfeld vereinbarten Zwecke ist ebenfalls nicht gestattet, sondern nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters (die GFT RaumZeit GmbH) zulässig. Andere Geschäftsbedingungen von Seiten des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich mit dem Gastgeber so vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter diese ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Gast bestätigt hat. Änderungen können jederzeit seitens des Gastgebers durchgeführt werden, jedoch ebenfalls mit einer erreichten Gültigkeit nach einer eindeutigen schriftlichen Mitteilung an den Gast.


§ 2. Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt hat. Bedingung dazu: Der Gast hat 50% des Gesamtbetrages (ohne die Kaution) bezahlt und das Geld ist auf dem Geschäftskonto des Anbieters nachweislich angekommen. Zuvor ist die Buchung nicht abgeschlossen bzw. Abgesichert. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor der Anreise bzw. vor Übernahme der Räume und Gebäude fällig. Der Vertrag kann seitens des Anbieters ohne Weiteres aufgehoben werden, sollte die Zahlung nicht nachweislich im genannten Zeitfenster eingetroffen sein. Der Anbieter behält es sich vor, in Ausnahmefällen wie z.B. einem Systemfehler oder (trotz der mit Sorgfältigkeit gehandhabten Buchungen) einer Doppelbuchung, Sonderregelungen wie die kostenfreie Stornierung und ggf. Rückerstattung zu treffen. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast, bei einer Gruppe eine einzelne Hauptperson. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Dritte dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich innerhalb 24 Stunden Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Spätere Änderungen können ggf. nur mit einer Verwaltungspauschale durchgeführt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Hier gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen bei Vertragsabschluss. Der Vertrag ist dementsprechend für die zu Anfang gebuchte als auch vom Anbieter erlaubte Personenanzahl gültig. Weitere Personen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter zur Nutzung des angemieteten Objektes bzw. der Räumlichkeit dazu stoßen oder ebenfalls beherbergt werden. Eine Minderung der zu Anfangs gebuchten Personenanzahl ist aufgrund des Systems und dem damit verbundenen Aufwand nicht mehr möglich. Es wird daher ausdrücklich zur Buchung von der „sicheren Anzahl“ der teilnehmenden Personen geraten. Dazu buchen geht immer, „weg“ buchen geht nicht mehr.


§ 3. Leistung, Zahlungsabwicklung und Aufrechnung

Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten und/oder Gebäude wie vereinbart bereitzuhalten und die ggf. zusätzlich gebuchte Leistung zu erbringen. Die Räume und Gebäude entsprechen dem Ausstattungsstandard von Ferienwohnungen, die genaue Ausstattungsliste ist immer vor der Buchung einzusehen. Verbrauchsmaterialien wie z.B. Toilettenpapier, Küchenrolle etc. werden von uns immer für die ersten Nacht zur Verfügung gestellt. Daher empfehlen wir bei einem längeren Aufenthalt auf den ausreichenden Vorrat der entsprechenden Verbrauchsmaterialien acht zu geben. Änderungen sind jederzeit vorbehalten, daher empfiehlt es sich vor der Anreise nochmals die Gegebenheiten abzufragen. Bei gravierenden Änderungen wird der Gast schriftlich benachrichtigt. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Belüftung, Aussicht, Randlage etc.) und auch nicht für die Details, welche auf den Bildern zu sehen sind. Bilder werden oftmals mit einer besonderen Dekoration oder der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einrichtung durchgeführt. Änderungen über die Zeit hinweg sind üblich, da jedes Inventar mit der Zeit verschleißt und ausgetauscht werden muss. Des Weiteren kann eine zusätzlich gebuchte Option kurzfristig aufgrund höherer Gewalt oder allgemeiner Gefährdung des Nutzers zeitweise stillgelegt oder komplett entfernt werden. Die vom Gast aus dem Internet entnommenen Eindrücke sind rein subjektiv zu sehen und sind nicht verpflichtend zur Erfüllung durch den Anbieter. Eine vorherige Abfrage der Ausstattung oder Merkmale ist daher absolut zu empfehlen. Verlassen Sie sich nicht auf die Details der Bilder.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und Gebäude sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise innerhalb der vorgeschriebenen Fristen des Anbieters zu zahlen. Sofort fällig bei Buchung: 50 % der Gesamtsumme als Anzahlung – ohne Kaution. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor der Anreise bzw. vor Übernahme der Räume und Gebäude fällig. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen als auch deren Adresse und weiteren Personenbezogenen Daten zu machen, die die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude mit nutzen oder belegen.
Die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude stehen maximal für die in der Objektbeschreibung genannten Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Minderung der zu Anfangs gebuchten Personenanzahl ist aufgrund des Systems und dem damit verbundenen Aufwand nicht mehr möglich. Es wird daher ausdrücklich zur Buchung von der „sicheren Anzahl“ der teilnehmenden Personen geraten. Dazu buchen geht immer, „weg“ buchen geht nicht mehr.
Der Preis für die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 21 %, anheben. Die Restzahlung des für die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag fällig.
Bei sehr kurzfristigen Buchungen (z.B. Sonderaktionen) mit einer Anreise innerhalb weniger als 30 Tage ist der Preis ggf. direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Alternativ muss die Überweisung bis mindestens 24 Stunden vor Anreise auf dem Bankkonto des Gastgebers eingegangen sein. Es wird hier an dieser Stelle auf eine klare Absprache mit dem Gastgeber hingewiesen.

Stornierung aufgrund ausbleibender Anzahlung: Wird durch den Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der schriftlichen Buchung seitens des Gastes keine Zahlung festgestellt, kann der Buchungstermin für weitere Anfragen verwendet werden und der Anbieter tritt automatisch von einem möglichen Vertrag zurück. Der Gast hat somit kein Recht mehr auf seine Anfrage bzw. mögliche Buchung. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
Es wird ggf. vor der direkten Stornierung seitens des Gastgebers aufgrund fehlender Zahlung der Buchung eine Zahlungserinnerung an den Gast versandt.
Kurtaxe: Für jeden Gast fällt pro gebuchten Tag die örtliche Kurtaxe an, welche im Vorfeld genannt bzw. allgemein kommuniziert wird.


§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung absolut verpflichtet – dieser wird bei der Buchung ausdrücklich zugestimmt.
Der Gast hat die ihm überlassene Räumlichkeiten und Gebäude im generellen als auch dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Die Bettdecken und Kissen (sind vor Ort) müssen vor Gebrauch grundsätzlich vom Gast mit den selbst mitgebrachten oder der dazu gebuchten Bettwäsche aus hygienischen und erhaltungstechnischen Gründen bezogen werden. Hierzu zählt auch das Leintuch (darf ggf. ebenfalls mitgebracht werden)! Stellen wir bei der Abnahme fest, dass die Betten nicht bezogen wurden und dadurch Mängel in Form von Schmutz oder Flecken etc. an dem Bettzeug und/oder der Matratze entstehen, wird eine Pauschale von mindestens 35 EUR + Schadenswert berechnet.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung absolut verpflichtet – dieser wird bei Buchung ausdrücklich zugestimmt. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die gesetzliche deutschlandweite Nachtruhe.
 An Sonn- und Feiertagen gilt die vorgeschriebene Ruhezeit durchgehend. In dieser Zeit ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn, besonders der im direkten Umfeld liegenden Nachbarschaft geboten. Dies bedeutet: Es darf außerhalb der angemieteten Unterkunft kein Lärm wie laute Diskussionen, Geschrei/Gegröle, laute Musik oder dergleichen zu hören sein. Vermeiden Sie generell die Überschreitung von 60 Deibel am Tag und 45 Dezibel bei Nacht. Sollte es dennoch zu Störungen kommen, kann es zu Beschwerden der Nachbarschaft und ggf. der Alarmierung der Polizei kommen. Dies sollte definitiv vermieden werden, mit dem Ziel, dass Sie als Gast einen angenehmen und entspannten Aufenthalt haben. Wir wollen zudem weiterhin unsere Räume und Gebäude zur Verfügung stellen dürfen, ohne erweiterte Einschränkungen. Um eine Störung zu vermeiden, sind unter anderem TV- und Audiogeräte max. auf Zimmerlautstärke einzustellen bzw. so zu regulieren, dass außerhalb der Unterkunft nichts zu hören ist. Bei lauterer Stimmung in der Unterkunft, müssen die Türen und Fenster bestmöglich geschlossen bleiben – wir bitten hier um Stoßweise Lüftung in einer ruhigen Minute. Der Gast ist verpflichtet, generell als auch bei Verlassen des Gebäudes die Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie das Licht und die technischen Geräte auszuschalten. Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in den Räumen und Gebäuden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen, dies wird dementsprechend bei der Anfrage des Gastes kommuniziert. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, muss ggf. eine umfangreiche Spezialreinigung durchgeführt werden, damit die Räume und Gebäude wieder im vollen Umfang und bedenkenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Auch hier bitten wir um gute Zusammenarbeit. Natürlich kann sich der Gast überlegen, die Haustiere über diese Zeit hinweg z.B. Freunden zu übergeben.
In den Räumen und Gebäuden gilt ein striktes und umfängliches Rauchverbot. Insbesondere in der Nähe der Holzelemente bzw. Holzgebäude sowie auf den Terrassen darf nicht geraucht werden (aufgrund des Funkenfluges). Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Strafpauschale in Höhe von bis zu 200,00 EUR (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist an den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Das Parken ist nur auf den vom Vermieter ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Es ist erlaubt, für das Ent- oder Beladen am Haus direkt zu halten – jedoch nicht zum Parken.
Die Internetnutzung – wenn vorhanden – ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Räumen und Gebäuden nur mit der Genehmigung und schriftlichen Zustimmung des Anbieters erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Hausrecht: Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räumen und Gebäuden, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Zutritt wird im Normalfall schriftlich oder telefonisch angekündigt, jedoch nicht in Notfällen oder anderweitigen dringenden Einsätze.


§ 5. Ruhezeiten und Regelung bei Ruhestörung

Die gängigen Bestimmungen zum Thema Ruhezeiten und Ruhestörung gelten bundesweit. Daher ist die Nachtruhe zwischen 22:00 – 6:00 Uhr absolut einzuhalten. Hier sprechen wir von der Vermeidung von lauten Diskussionen, Gegröle, Musik oder ähnliches. Der max. erlaubte Dezibel-Wert ist bei Nacht 45 DB. An Sonn- und Feiertagen gilt die gesetzliche Ruhezeit durchgehend. Die Musikboxen sind ganztägig nur im Gebäude auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Grölen und das Schreien sind im Freien generell untersagt. Spätestens um 22:00 Uhr müssen alle Aktivitäten nach innen verlagert werden, um den anliegenden Nachbarn die Nachtruhe zu gewähren. Vor der Buchung und auch in der Buchungsbestätigung befindet sich jeweils ein Dokument mit unserer Hausordnung und ein weiteres Dokument der gesetzlichen Ruhezeit (je nach Objekt), welche vor der Buchung vom Gast und dessen Teilnehmer aufmerksam gelesen und mit Abschluss der Buchung als einverstanden erklärt und akzeptiert wird. Wird gegen die Ruheregelung verstoßen, sodass die Polizei gerufen werden muss, werden ohne Weiteres bis zu 700,- EUR (netto) in Rechnung gestellt – je nach Rückmeldung der Polizei.

Beachten Sie bitte, dass in folgenden Objekten absolut keine Junggesellen/-innen- Abschiede und Party-Veranstaltungen gestattet sind:
– Haus Johann kleine Kinzig in Reinerzau
– Haus Ludwig Oberbrändi
– Schwarzwaldhaus Karl
– Schwarzwald-Mühle
– Ferienwohnung Stefan
– Ferienwohnung Kinzigblick
– ggf. weitere Objekte (hier wird separat darauf hingewiesen)

Aus Erfahrung müssen und werden wir hier bei Feststellung eines Verstoßes (z.B. bei einem JGA) den Mietvertrag sofort beenden und das Haus bzw. die Wohnung direkt räumen. Es wird dann keine Rückzahlung geben und es fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Anfahrt und Handhabung an. Bleiben Sie daher fair zu sich selbst und teilen Sie uns sofort und vor der Buchung mit, wenn Sie speziell einen JGA oder ähnliches geplant haben. Wir haben passende Objekte als Alternative und helfen gerne weiter. Weshalb diese Maßnahmen? Um weiterhin vermieten zu dürfen und vielen Menschen eine schöne Zeit im Schwarzwald zu ermöglichen, können und dürfen wir keine potentiellen Lärmgruppen bzw. Party-Veranstaltungen bei den aufgezählten Objekten in ruhigen und erholsamen Gegenden zulassen. Vielen Dank vorab für Ihr Verständnis.


§ 6. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. Grundsätzlich fallen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren von mindestens 140,00 € (netto) an. Stornierung, Rücktrittsregelung: Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter (Gast), haftet dieser gegenüber dem Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden, welcher nach der stets aktuellen Stornierungsbedingungen gehandhabt wird. Ein Entgegenkommen ist nur dann seitens des Vermieters möglich, wenn es gelingt, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter in schriftlicher Form. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 23.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Ausnahmefall: Wenn die Verspätung mit dem Gastgeber abgestimmt ist. Die Stornierung ist dann entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 140,00 € (netto) verlangen. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumen und Gebäuden vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, die Räume und Gebäude zu anderen als zu normalen Zwecken genutzt werden, der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesen Fällen hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen bis spätestens 14 Tage nach der ursprünglich geplanten Abreise zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen. Generell gilt für die Stornierung seitens des Gasts immer die aktuelle Stornierungsregelung, welche immer auf Nachfrage und auch auf der Webseite des Anbieters zu finden ist. Sollte keine anderweitige Vereinbarung bezüglich der Stornierung getroffen werden, gilt standardmäßig nachfolgende Stornierungsregelung: Die Anzahlung von 50 % erfolgt innerhalb von 7 Tage. Die Restzahlung und die Kaution sind bis 30 Tage vor der Anreise fällig (siehe Paragraph 2). Ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Buchung wird grundsätzlich eine Storno-/Verwaltungsgebühr von 140,- EUR berechnet. Ab 90 bis 61 Tage vor der Anreise werden 50 % des Gesamtpreises (ohne Kaution/Kurtaxe) als Mietausfall berechnet. Ab 60 Tage vor der Anreise werden 70 % und ab 30 Tage vor der Anreise werden 90 % fällig. Eine Sonderregelung kann je nach Kulanz durchgeführt werden.


§ 7. Haftung; Verjährung

Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Räumen und Gebäuden verwahrt und/oder hinterlässt. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in den Räumen oder den Gebäuden und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Im Nachgang festgestellte Schäden können unter Umständen mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr berechnet werden. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf Dritte auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden, Sturmschäden, Baumbruchschäden, Schäden aus den baulichen Maßnahmen an den Räumen und Gebäuden). Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.


§ 8. An- und Abreise; Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

Die angemieteten Räume und Gebäude stehen grundsätzlich am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist grundsätzlich dank unserem selbstständigen Check-In flexibel. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann nur nach schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Zuvor darf die Unterkunft aufgrund der meist notwendigen Zeit der Fertigstellung bitte noch nicht betreten werden (außer es wird durch uns als Gastgeber genehmigt). Sollte z.B. aufgrund einer größeren Reinigungsaktion oder einer anderen aus höherer Gewalt liegenden Problematik der Check-In nicht ab 16 Uhr möglich sein, wird der Gast umgehend benachrichtigt, sobald dies bekannt ist. Ein Aufschieben des Check-In bzw. die notwendige Verzögerung ist ohne Rückerstattung und/oder Schadensersatz möglich. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auf Wunsch bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Anbieter berechnet im Vorfeld eine Kaution, die zwischen 350 EUR bis 700 EUR (brutto) liegt. Diese Kaution ist bis 30 Tage vor der Anreise zu überweisen, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Die Kaution wird dem Gast innerhalb von 14 Werktagen nach der Abreise, bei ordnungsgemäßem Hinterlassen der angemieteten Räume und Gebäude zurückerstattet. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an den gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB) – oder zum späteren Zeitpunkt, wenn es so mit dem Anbieter vereinbart wird.
Am Abreisetag hat der Gast die Räume oder das Gebäude bis spätestens 10:00 Uhr geräumt, ordentlich und in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen. Sollte es zum Verzug kommen, kann jede Verzögerung berechnet werden. Speziell die Wartezeit der Reinigungskräfte wird direkt berechnet, da diese Standardmäßig ab 10 Uhr Ihre genutzte Unterkunft für die nächste Buchung reinigen und vorbereiten. Umgeräumtes Inventar ist wieder an den vorherigen Platz zurück zu räumen. Bei erhöhtem Aufwand der in Ursprungszustand zu bringender Einrichtung wird der Aufwand dementsprechend nach dem aktuellen Satz berechnet. Sollte unsere Reinigungskraft zusätzliche Aufwände bei der Reinigung haben, werden diese Kosten ebenfalls direkt an den Gast zur Begleichung weitergegeben. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter persönlich, über den vereinbarten Ort wie den Schlüsseltresor oder seinen Vertreter zurückgegeben wurden. Wenn nicht anders vereinbart, gilt es generell die Schlüssel im Schlüssel-Tresor bei Abreise hinterlassen – die Eingangstüren sind zuvor abzuschließen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Türen zu kontrollieren. Sollte die Tür als auch die Fenster nicht verschlossen sein, kann jeglicher Verlust an Hausinventar oder Schäden durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neubeschaffung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.


§ 9. Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Handelt es sich um einen Verstoß gegen die gesetzliche Ruheregelung bzw. ein genereller Verstoß vorgefallen, ist die Aushändigung der Daten an die Behörde möglich. Die Daten werden jedoch nur bei eindeutigem Verstoß und mit Benachrichtigung an den Gast sicher an die Behörde weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://gesundurlaub-schwarzwald.de/datenschutzerklaerung/.


§ 10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen stets schriftlich über die Webseiten der GFT RaumZeit GmbH. Einseitige Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 77773 Schenkenzell, Deutschland. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr, 77773 Schenkenzell, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls 77773 Schenkenzell, Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung im Internet folgt nicht automatisch, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. Dritten zur Nutzung oder einer Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Wir haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute Zusammenarbeit und für die Klarheit zwischen dem Gast und Gastgeber erschaffen. Alles mit dem Ziel und Gedanken: „Alles zum Wohle aller Beteiligter“. Wir wünschen viel Freude und Spaß im Leben und insbesondere in unseren besonderen Räumen und Gebäuden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Diese AGB entsprechen dem aktuellen Stand und sind Urheberrechtlich geschützt. Erfasst von der Firma GFT RaumZeit GmbH.

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